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Allgemeine Lieferbedingungen CIV

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVBCI) der Firma CIV COMMERZ Industrie Vertretungen GmbH

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden

Bedingungen:
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Zu anderen Bedingungen als den AVBCI und den von uns schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben unsere AVBCI auch dann  maßgebend, wenn wir auf Grund einer Bestellung, der anders lautenden Bedingungen des Bestellers zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefern.

1. Bestellung
Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme - oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

2. Preise
Alle von uns genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Metallzuschläge, Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind alle über die Grundpreise (Grundnettopreise bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehend gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.

3. Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes uns überlassen. Wir sind berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager, Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

4. Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass wir nicht verpflichtet sind, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurden, wird von uns eine mindest 20%ige Manipulationsgebühr sowie alle anfallenden Kosten für Rücksendungen an das Herstellerwerk, mindestens jedoch € 15,- in Rechnung gestellt. Für Rücksendungen, zu denen wir keine Veranlassung gegeben haben, können wir ein angemessenes Lagergeld verrechnen.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wir Verzugszinsen in der Höhe von 2% über den von uns an unsere Bank zu bezahlenden Zinsen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnen. Weiters verrechnen wir Mahnspesen für jede Mahnung, mindestens jedoch € 10,- je Mahnung. Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw.für uns in Empfang zu nehmen. Wer dennoch Schecks, Gelder o. ä. an Vertreter aushändigt, tut das, auch wenn es von uns geduldete Gewohnheit wurde, immer  auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über evtl. nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäss nicht anerkannt.

6. Wechsel
Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.

7. Mängel
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware, schriftlich erhoben werden. Evtl. Gutschriftserteilung oder Warenaustausch erfolgt nur nach schriftlicher Bekanntgabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer.

8. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Verbesserung bzw. des Nachtrages des Fehlenden beschränkt. Eine Wandlung des Vertrages oder Preisminderung ist ausgeschlossen. 

9. Haftungsausschluss und MangelfolgeschädenFür Schäden, die als Folge mangelhafter Lieferung entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anwender bzw. Konsumenten ausdrücklich und nachweisbar auf alle denkmöglichen, mit der Verwendung der gelieferten Waren, verbundenen Gefahren hinzuweisen.Eine Haftung welche die gesetzlichen Richtlinien übersteigt, ist ausdrücklich ausgeschlossen.Für Kosten bzw. Schadenersatz bei Produktionsausfall, ausgelöst durch eine von uns gelieferte Ware, wird keine Haftung übernommen.

10. Beschädigungen auf dem Transportwege
Jede Lieferung ist unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich bekanntzugeben. Schadenansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden.

Soweit die Beförderung von uns selbst durchgeführt wird, gelten die Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen, insbesondere Paragraph 5 1 ff, als vereinbart.

11. Sonderanfertigungen
Übernehmen wir Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen unseres Bestellers, so übernimmt er die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden.

12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware fällt unter den erweiterten Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen und der Regulierung eine etwaigen Kontokorrentsaldos unser Eigentum.

13. Liefertermin
Wir sind bestrebt, die vorgesehene Lieferzeit einzuhalten. Sollte dies durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist.
Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber uns gegenüber kein Schadenersatzanspruch zu. Soweit unserem Begehren auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird, oder die erteilte Auskunft nicht befriedigt oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen lässt, sind wir berechtigt, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.

Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, sind wir berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4, Abs. 3, in Rechnung zu stellen. Unser Anspruch auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.

14. Höhere Gewalt
Wird uns aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie etwa bei Nichtleistung unseres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung unmöglich gemacht, oder wesentlich erschwert, so können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort jener Niederlassung (Wien, Linz), die den jeweiligen Auftrag abwickelt. Zahlungsort ist der Erfüllungsort, der Gerichtsstand richtet sich nach diesen.

16. Irrtum
Eine Anfechtung eines von uns angenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

17. Pfandrecht
Zur Sicherung der gesamten bei uns aushaftenden Schuld räumt uns der Auftraggeber ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in unsere Gewahrsame übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er, über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.

18. Ausschluss der Aufrechnung
Gegen unsere Forderungen ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

19. Allgemeines
Mit der Abgabe er Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AVBCI ausdrücklich an.